17 - Grundrechte [ID:9285]
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Schönen guten Nachmittag, ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung der Vorlesung Grundrechte.

Wir haben am Montag angefangen uns mit den sogenannten wirtschaftsbezogenen,

von mir in der Gliederung genannten wirtschaftsbezogenen Grundrechte zu

beschäftigen. Wir haben uns zunächst einen kleinen Überblick über Grundrechte und

Wirtschaftsverfassung, die besondere Fragestellung verschafft, was es

eigentlich bedeutet, wenn in der Verfassung etwas zur Wirtschaft oder zur

grundsätzlichen Gestaltung und Organisation der Wirtschaft geregelt ist.

Wir haben gesehen, es sind im Grunde genommen drei Grundrechte jedenfalls, die

wir uns hier im Rahmen der Vorlesung Grundrechte vornehmen müssen. Das erste

ist die Koalitionsfreiheit, das zweite die Berufsfreiheit und das dritte die

Eigentumsfreiheit. Mit der Koalitionsfreiheit hatten wir uns dann in der

letzten Sitzung ausführlicher beschäftigt. Wir haben eben ihren

Hintergrund kennengelernt, aber auch ihren entsprechenden Schutzbereich und

auch die Fragen der Rechtfertigung diskutiert und sie haben hoffentlich auf

meinen besonderen Hinweis am letzten Montag dann auch die Presse verfolgt und

natürlich gesehen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.

Und ich muss sagen, also wie gut, dass wir nicht gewettet haben. Diese Wette

hätte ich verloren. Ich bin also doch ein bisschen enttäuscht, hört sich

vielleicht falsch an, aber ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat hier ein

Problem nicht gelöst, das es hätte lösen sollen.

Man kann sicherlich sagen, verfassungspolitisch oder vielleicht

verfassungspolitisch gar nicht mehr, sondern allgemein rechtspolitisch

möglicherweise zu Recht, jedenfalls sich da nicht in den politischen, in die

politische Auseinandersetzung hineingewagt, aber es hat deswegen oder hat

das zum Preis einer, wie ich finde, ja weiterhin ungelösten

Rechtsfrage getan. Also sie haben es sicherlich verfolgt. Es ging eben um das

Streikverbot für Beamte und ich weiß nicht, ob sie lediglich die Presseberichterstattung

sich angeschaut haben oder ob sie sich das Urteil auch selber schon angeschaut

haben. Es ist sicherlich ein Leiturteil, insbesondere mit Blick auf die

Koalitionsfreiheit natürlich, aber es ist auch für uns hier in der Grundrechte

vorliegen, nochmal ganz schön zu sehen, dass auch das Bundesverfassungsgericht das

genauso macht, wie sie das in den Klausuren machen sollen.

Zunächst fragt, ist der Schutzbereich einschlägig, dann wird in den

Schutzbereich eingegriffen und schließlich fragt, ist das Ganze

zu rechtfertigen. Die erste Frage, die also im Raum stand, war Schutzbereich.

Gut, Schutzbereich ist das Recht, sich zu Gewerkschaften oder zu

Koalitionen zusammenzuschließen und sich dann eben auch arbeitskampfmäßig zu

betätigen. Die Frage war aber, fallen eigentlich Beamte auch in den

persönlichen Schutzbereich hinein? Jetzt würden Sie sicherlich sagen, Moment mal,

da steht doch nicht, da steht doch persönlich Schutzbereich, haben wir doch

gelernt, nur Deutsche, nicht Deutsche, wo ist hier das Problem? Die Frage, die

natürlich hier aufgeworfen war, war welche? Warum hat sich das

Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage auseinandergesetzt, ob nun

ausgerechnet auch Beamte sich auf die Koalitionsfreiheit berufen können?

Das ist das Besondere an den Beamten.

So, genau, also die Beamten sind jedenfalls die Personen, die dazu

beitragen oder die das praktisch tun, dass der Staat hoheitlich tätig wird.

Jetzt haben wir ja gelernt, der Staat selber und auch seine Einrichtungen,

Institutionen, die können eben gerade nicht Grundrechtsträger sein, sondern

die sind nur Grundrechtsberechtigte. Und jetzt stellt sich die Frage, wie ist das

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:28:07 Min

Aufnahmedatum

2018-06-14

Hochgeladen am

2018-06-14 20:59:03

Sprache

de-DE

Tags

beamtinnen regelung deutschland rechtfertigung streikverbot qualifikation grundgesetzes grundsatz berufsfreiheit feststellen voraussetzungen beamte berufswahl schutzbereich
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