Schönen guten Nachmittag, ich begrüße Sie zu einer weiteren Sitzung der Vorlesung Grundrechte.
Wir haben am Montag angefangen uns mit den sogenannten wirtschaftsbezogenen,
von mir in der Gliederung genannten wirtschaftsbezogenen Grundrechte zu
beschäftigen. Wir haben uns zunächst einen kleinen Überblick über Grundrechte und
Wirtschaftsverfassung, die besondere Fragestellung verschafft, was es
eigentlich bedeutet, wenn in der Verfassung etwas zur Wirtschaft oder zur
grundsätzlichen Gestaltung und Organisation der Wirtschaft geregelt ist.
Wir haben gesehen, es sind im Grunde genommen drei Grundrechte jedenfalls, die
wir uns hier im Rahmen der Vorlesung Grundrechte vornehmen müssen. Das erste
ist die Koalitionsfreiheit, das zweite die Berufsfreiheit und das dritte die
Eigentumsfreiheit. Mit der Koalitionsfreiheit hatten wir uns dann in der
letzten Sitzung ausführlicher beschäftigt. Wir haben eben ihren
Hintergrund kennengelernt, aber auch ihren entsprechenden Schutzbereich und
auch die Fragen der Rechtfertigung diskutiert und sie haben hoffentlich auf
meinen besonderen Hinweis am letzten Montag dann auch die Presse verfolgt und
natürlich gesehen, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat.
Und ich muss sagen, also wie gut, dass wir nicht gewettet haben. Diese Wette
hätte ich verloren. Ich bin also doch ein bisschen enttäuscht, hört sich
vielleicht falsch an, aber ich glaube, das Bundesverfassungsgericht hat hier ein
Problem nicht gelöst, das es hätte lösen sollen.
Man kann sicherlich sagen, verfassungspolitisch oder vielleicht
verfassungspolitisch gar nicht mehr, sondern allgemein rechtspolitisch
möglicherweise zu Recht, jedenfalls sich da nicht in den politischen, in die
politische Auseinandersetzung hineingewagt, aber es hat deswegen oder hat
das zum Preis einer, wie ich finde, ja weiterhin ungelösten
Rechtsfrage getan. Also sie haben es sicherlich verfolgt. Es ging eben um das
Streikverbot für Beamte und ich weiß nicht, ob sie lediglich die Presseberichterstattung
sich angeschaut haben oder ob sie sich das Urteil auch selber schon angeschaut
haben. Es ist sicherlich ein Leiturteil, insbesondere mit Blick auf die
Koalitionsfreiheit natürlich, aber es ist auch für uns hier in der Grundrechte
vorliegen, nochmal ganz schön zu sehen, dass auch das Bundesverfassungsgericht das
genauso macht, wie sie das in den Klausuren machen sollen.
Zunächst fragt, ist der Schutzbereich einschlägig, dann wird in den
Schutzbereich eingegriffen und schließlich fragt, ist das Ganze
zu rechtfertigen. Die erste Frage, die also im Raum stand, war Schutzbereich.
Gut, Schutzbereich ist das Recht, sich zu Gewerkschaften oder zu
Koalitionen zusammenzuschließen und sich dann eben auch arbeitskampfmäßig zu
betätigen. Die Frage war aber, fallen eigentlich Beamte auch in den
persönlichen Schutzbereich hinein? Jetzt würden Sie sicherlich sagen, Moment mal,
da steht doch nicht, da steht doch persönlich Schutzbereich, haben wir doch
gelernt, nur Deutsche, nicht Deutsche, wo ist hier das Problem? Die Frage, die
natürlich hier aufgeworfen war, war welche? Warum hat sich das
Bundesverfassungsgericht mit dieser Frage auseinandergesetzt, ob nun
ausgerechnet auch Beamte sich auf die Koalitionsfreiheit berufen können?
Das ist das Besondere an den Beamten.
So, genau, also die Beamten sind jedenfalls die Personen, die dazu
beitragen oder die das praktisch tun, dass der Staat hoheitlich tätig wird.
Jetzt haben wir ja gelernt, der Staat selber und auch seine Einrichtungen,
Institutionen, die können eben gerade nicht Grundrechtsträger sein, sondern
die sind nur Grundrechtsberechtigte. Und jetzt stellt sich die Frage, wie ist das
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:28:07 Min
Aufnahmedatum
2018-06-14
Hochgeladen am
2018-06-14 20:59:03
Sprache
de-DE